Änderung des Testverfahrens

Sehr geehrte Eltern,

heute informieren wir Sie über die geänderte Testvorgabe des Ministeriums in den Grundschulen von NRW. Die für Grundschulen wesentlichen Änderungen finden Sie hier zusammengefasst:

Ab dem 28. Februar 2022 gilt:

  • Geimpfte und genesene Personen im Schulbetrieb müssen nicht länger getestet werden. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
  • Das Lollitestverfahren an Grundschulen wird eingestellt
  • Nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler müssen sich dreimal pro Woche zu Hause testen. Das Testmaterial geben die Schulen an Ihre Kinder aus.
    Die Alternative, einen Bürgertest (nicht älter als 24 h) vorzulegen, bleibt bestehen.
  • Die Eltern bescheinigen einmal schriftlich, die regelmäßige und ordnungsgemäße Testung durchzuführen. Nur Kinder mit negativen Ergebnissen dürfen zur Schule kommen.
  • Für geimpfte oder genesene Kinder ist eine freiwillige Teilnahme an den Testungen möglich. Dies wird uns als Schule einmalig verbindlich mitgeteilt.

Wir vertrauen wie es durch das Ministerium mitgeteilt wird auf “Ihre Eigenverantwortung“ im Umgang mit diesen neuen Vorgaben, damit sich die Pandemiesituation weiter entschärft. Die erforderlichen Unterlagen und Materialien werden Sie rechtzeitig in den Postmappen Ihrer Kinder finden. Beachten Sie weiterhin die Mails der Klassenlehrerinnen.

Abschließend danken wir für Ihre Mithilfe, die Vorgaben umzusetzen.

 Ihre Schulleitung

Veröffentlicht: 18. Februar 2022