Neue Informationen vom 01.04.2022

Liebe Eltern der Don-Bosco-Schule,

nach dem Auslaufen der Übergangsregelung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Innenräumen der Schule zum 02.04.2022 endet.Ab dem 03.04.2022 ist das Tragen einer Maske im Schulgebäude freiwillig.

Es steht jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in der Schule tätigen Personen frei, im Schulgebäude zum eigenen Schutz freiwillig eine Maske zu tragen.

Die flächendeckenden, anlasslosen Testungen aller Schülerinnen und Schüler werden bis zum 08.04.2022, also bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, in der derzeitigen Form fortgesetzt. Nach den Ferien werden diese Testungen nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Wir bedanken uns noch einmal ausdrücklich bei Ihnen, dass Sie als Eltern und auch Ihre Kinder die Regelungen mitgetragen und umgesetzt haben.

Herzliche Grüße
Ihr Team der Don-Bosco-Schule

Veröffentlicht: 1. April 2022

Neue Informationen vom 18.03.2022

Sehr geehrte Eltern,

am Freitag hat der Deutsche Bundestag über weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beraten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen aufrechtzuerhalten.

Bis Samstag, den 2. April 2022 besteht weiter die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule.

Hinsichtlich der schulischen Testungen in NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe, diese Vorgaben umzusetzen.

Ihr Team der KGS Don-Bosco-Schule

Veröffentlicht: 21. März 2022

Änderung des Testverfahrens

Sehr geehrte Eltern,

heute informieren wir Sie über die geänderte Testvorgabe des Ministeriums in den Grundschulen von NRW. Die für Grundschulen wesentlichen Änderungen finden Sie hier zusammengefasst:

Ab dem 28. Februar 2022 gilt:

  • Geimpfte und genesene Personen im Schulbetrieb müssen nicht länger getestet werden. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
  • Das Lollitestverfahren an Grundschulen wird eingestellt
  • Nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler müssen sich dreimal pro Woche zu Hause testen. Das Testmaterial geben die Schulen an Ihre Kinder aus.
    Die Alternative, einen Bürgertest (nicht älter als 24 h) vorzulegen, bleibt bestehen.
  • Die Eltern bescheinigen einmal schriftlich, die regelmäßige und ordnungsgemäße Testung durchzuführen. Nur Kinder mit negativen Ergebnissen dürfen zur Schule kommen.
  • Für geimpfte oder genesene Kinder ist eine freiwillige Teilnahme an den Testungen möglich. Dies wird uns als Schule einmalig verbindlich mitgeteilt.

Wir vertrauen wie es durch das Ministerium mitgeteilt wird auf “Ihre Eigenverantwortung“ im Umgang mit diesen neuen Vorgaben, damit sich die Pandemiesituation weiter entschärft. Die erforderlichen Unterlagen und Materialien werden Sie rechtzeitig in den Postmappen Ihrer Kinder finden. Beachten Sie weiterhin die Mails der Klassenlehrerinnen.

Abschließend danken wir für Ihre Mithilfe, die Vorgaben umzusetzen.

 Ihre Schulleitung

Veröffentlicht: 18. Februar 2022